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   OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02   

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https://dejure.org/2002,22544
OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02 (https://dejure.org/2002,22544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.2002 - 3 Ws 53/02 (https://dejure.org/2002,22544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 2002 - 3 Ws 53/02 (https://dejure.org/2002,22544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Strafgefangenen auf Haltung eines Salomonenkakadus im Haftraum; Umfang einer Urteilsbegründung als Maßstab für den Begründungsumfang einer Versagungsentscheidung i.R.d. Strafvollzuggesetzes (StVollzG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 23.06.1988 - 4 Ws 168/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Sowohl bei der Angemessenheit des Umfangs als auch bei der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind und die die Vollzugsbehörden aber auch die Strafvollstreckungskammer als gerichtliche Tatsacheninstanz ausfüllen müssen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1988, 574).

    Der Vollzugsbehörde steht für den Fall, dass sie aufgrund entsprechender, konkret festzustellender Tatsachen einen der gesetzlichen Ausschlussgründe der §§ 19 Abs. 2, 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG für vorliegend erachtet, ein - nur beschränkt gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG nachprüfbares - Handlungsermessen zu (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 151; OLG Celle NStZ 1983, 190; OLG Stuttgart NStZ 1988, 574).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Der Strafvollstreckungskammer obliegt es zu prüfen, ob die durch die Vollzugsanstalt erfolgte Ablehnung rechtswidrig ist, weil die Vollzugsanstalt nicht den richtigen Begriff des Versagungsgrundes angewendet oder das ihr für die Rechtsfolgenentscheidung gewährte Ermessen überschritten hat oder hiervon in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGHSt 30, 320; OLG Hamm NStZ 1984, 141; OLG Koblenz ZfStrVO 1990, 373).
  • OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97

    Strafvollzug - Fernsehgerät

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Nachdem der Verurteilte die Genehmigung, einen Salomonenkakadu zu halten, begehrt, ist für die Prüfung, ob ihm ein solcher versagt bzw. genehmigt werden kann, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (OLG Celle ZfStrVo 1992, 258; vgl. etwa auch OLG Nürnberg NStZ 1998, 592).
  • OLG Dresden, 04.11.1999 - 2 Ws 401/99

    Strafvollzug; Haustier; Vogel; Widerruf; Genehmigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Es kann jedoch nach Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Dresden, Frankfurt und Koblenz dahingestellt bleiben, ob es sich bei einem Vogel um einen Gegenstand zur Ausstattung des Haftraums (§ 19 StVollzG) oder um einen Gegenstand zur Freizeitbeschäftigung handelt (OLG Dresden Beschluss vom 04.11.1999 -2 Ws 401/99- bei Juris Rechtsprechung; OLG Frankfurt NStZ 1984, 239; OLG Koblenz ZfStrVo 1983, 315).
  • OLG Hamm, 07.11.1989 - 1 Vollz (Ws) 173/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Der Vollzugsbehörde steht für den Fall, dass sie aufgrund entsprechender, konkret festzustellender Tatsachen einen der gesetzlichen Ausschlussgründe der §§ 19 Abs. 2, 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG für vorliegend erachtet, ein - nur beschränkt gemäß § 115 Abs. 5 StVollzG nachprüfbares - Handlungsermessen zu (vgl. OLG Hamm NStZ 1990, 151; OLG Celle NStZ 1983, 190; OLG Stuttgart NStZ 1988, 574).
  • OLG Frankfurt, 20.04.1983 - 3 Ws 163/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Es kann jedoch nach Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Dresden, Frankfurt und Koblenz dahingestellt bleiben, ob es sich bei einem Vogel um einen Gegenstand zur Ausstattung des Haftraums (§ 19 StVollzG) oder um einen Gegenstand zur Freizeitbeschäftigung handelt (OLG Dresden Beschluss vom 04.11.1999 -2 Ws 401/99- bei Juris Rechtsprechung; OLG Frankfurt NStZ 1984, 239; OLG Koblenz ZfStrVo 1983, 315).
  • OLG Hamm, 20.10.1983 - 7 Vollz (Ws) 145/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Der Strafvollstreckungskammer obliegt es zu prüfen, ob die durch die Vollzugsanstalt erfolgte Ablehnung rechtswidrig ist, weil die Vollzugsanstalt nicht den richtigen Begriff des Versagungsgrundes angewendet oder das ihr für die Rechtsfolgenentscheidung gewährte Ermessen überschritten hat oder hiervon in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGHSt 30, 320; OLG Hamm NStZ 1984, 141; OLG Koblenz ZfStrVO 1990, 373).
  • OLG Koblenz, 16.05.1983 - 2 Vollz (Ws) 3/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Es kann jedoch nach Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Dresden, Frankfurt und Koblenz dahingestellt bleiben, ob es sich bei einem Vogel um einen Gegenstand zur Ausstattung des Haftraums (§ 19 StVollzG) oder um einen Gegenstand zur Freizeitbeschäftigung handelt (OLG Dresden Beschluss vom 04.11.1999 -2 Ws 401/99- bei Juris Rechtsprechung; OLG Frankfurt NStZ 1984, 239; OLG Koblenz ZfStrVo 1983, 315).
  • OLG Saarbrücken, 25.05.1993 - Vollz (Ws) 10/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    In der Rechtsprechung wird für die Zulässigkeit der Vogelhaltung sowohl § 19 StVollzG (OLG Saarbrücken ZfStrVo 1994, 51) als auch § 70 StVollzG (KG ZfStrVo 1980, 188) für anwendbar erachtet.
  • OLG Celle, 28.05.1990 - 1 Ws 145/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02
    Nachdem der Verurteilte die Genehmigung, einen Salomonenkakadu zu halten, begehrt, ist für die Prüfung, ob ihm ein solcher versagt bzw. genehmigt werden kann, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (OLG Celle ZfStrVo 1992, 258; vgl. etwa auch OLG Nürnberg NStZ 1998, 592).
  • OLG Zweibrücken, 15.02.1990 - 1 Vollz (Ws) 13/89
  • OLG Celle, 04.10.1982 - 3 Ws 329/82
  • OLG Stuttgart, 22.06.1992 - 4 Ws 115/92
  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver

    Eigene Tatsachenfeststellungen sind wegen der revisionsähnlichen Ausgestaltung des Rechtsbeschwerdeverfahrens nach herrschender Auffassung, von engen Ausnahmen abgesehen, dem Rechtsbeschwerdegericht verwehrt (vgl. etwa OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2012 - I Vollz 3/12 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. November 2003 - 1 Vollz 194/03 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. April 2002 - 3 Ws 53/02 -, juris; vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 119 Rn. 2; Schuler/Laubenthal, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl. 2009, § 116 Rn. 9 m.w.N.; Kamann/Spaniol, in: Feest/Lesting, AK-StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 116 Rn. 14).
  • LG Regensburg, 11.01.2021 - SR StVK 654/19

    Haltung eines Wellensittichs in der Sicherungsverwahrung

    Selbst wenn die Haltung einer Katze die Sicherheit oder Ordnung der Sicherungsverwahrungsanstalt beeinträchtigt, muss die Anstalt in ihre Abwägungsentscheidung die Interessen des Antragstellers einstellen, z.B. die Entlassungsperspektive und die Tierhaltereignung (Ergänzung zu OLG Karlsruhe, BeckRS 2002, 03745).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2019 - 2 Ws 354/19

    Anforderungen an die Ermessensausübung im Strafvollzugsrecht; Antrag auf

    Die Antragsgegnerin, deren Begründung sich das Landgericht angeschlossen hat, hat in Bezug auf die zuletzt begehrten Geräte lediglich allgemein eine Vielzahl von Lüftungslamellen und mannigfache Versteckmöglichkeiten, vorhandenen Wassertank, stattliche Größe, sperrige Gegenstand, Eignung der Lamellen zur Herstellung von Stichwerkzeugen etc. als Begründung der Gefahr für die Anstaltssicherheit angeführt, ohne die jeweiligen konkreten Abmessungen der Hohlräume bzw. konkretes Gewicht und Material der verschiedenen Bauteile der beiden konkret begehrten Geräte auch nur in Ansätzen wiederzugeben (vgl. zu den erforderlichen tatsächlichen Feststellungen um eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zur Frage der Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung durch Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen schon Senat, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 Ws 179/99 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2002 - 3 Ws 53/02 -, juris = Justiz 2002, 379).
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